Französische Fenchonreglementierung aufgehoben
Nach unglaublichen 98 Jahren wird in Frankreich nun endlich die Fenchonreglementierung aufgehoben. Wir haben gestern eine entsprechende Nachricht aus informierten Quellen erhalten. Das bedeutet, daß sich viele Hersteller, spezielle Varianten für den französischen Markt zukünftig sparen können und es auf der anderen Seite keine Wettbewerbsverzerrung mehr gibt, da die französischen Hersteller nun die gleichen Rezepte brennen können, wie alle anderen Hersteller auch.
Wir freuen uns nun auf eine ganz neue Generation vollwertiger Absinthe aus Frankreich, da Fenchel – bzw. Fenchon ein tragendes Element einer Absintherezeptur ist, auf das man als ernsthafter Hersteller nicht verzichten sollte.
Wikipedia schreibt zu Fenchon:
Fenchon ist ein bicyclischer Monoterpen-Keton. Es kommt im Fenchel vor und ist Bestandteil vieler ätherischer Öle. In Wasser ist es unlöslich, in Ethanol hingegen gut löslich. Es tritt in Form zweier Enantiomere auf. (–)-Fenchon [Synonym: (1R)-1,3,3-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on] erstarrt bei 5 °C und siedet bei etwa 193 °C. (+)-Fenchon [Synonym: (1S)-1,3,3-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on] erstarrt zwischen 5 und 7 °C. Die Dichte beträgt für beide Enantiomere 0,95 g·cm−3.
Fenchon schmeckt bitter und riecht campherartig. Es wirkt wachstumshemmend auf Bakterien und Pilze. In höherer Dosierung wirkt es zentral erregend auf den menschlichen Organismus. Durch Reduktion von racemischem Fenchon entstehen Fenchole, die in vier isomeren Formen vorkommen. Die Fenchole besitzen Bedeutung als Komponenten von Parfüms.
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Wir begrüßen diesen Schritt sehr und freuen uns, daß man in Paris endlich eingesehen hat, daß sich wohl noch niemand eine Fenchelvergiftung zugezogen hat
Die Reglementierung stammt aus dem Jahr 1912 und sollte dazu dienen, die französischen Hersteller zu protektionieren - ich frage mich allerdings, wie das von Statten gegangen ist.
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In der jüngeren Vergangenheit wurde die Fenchon- und Pinocamphonreglementierung insbesondere bei Absinthe angewandt, da man hier die Möglichkeit hatte, allzu authentische Produkte zu suspendieren. Es sei dahingestellt, ob dieses Gesetz nun aus Angst vor neuer Popularität des Absinthes in Frankreich aus Eigeninitiative des Gesetzgebers, oder aus Eifersucht einzelner Hersteller durch Denunzierung angewandt wurde. Insbesondere Jade Liquers/Combier enorme Probleme wegen dieses Gesetz. Man kann natürlich von Fahrlässigkeit sprechen, wenn sich ein Hersteller bewusst geltendes Recht (sei es noch so abstrus) hinwegsetzt. Die Quittung dafür ließ nicht lange auf sich warten, so daß die Jade Absinthe Serie für annähernd 2 Jahren von Markt genommen werden musste und der Hersteller eine empfindliche Strafe aufgebrummt bekam.