Offizielle Stellen
• Bundesverband der Deutschen Spirituosenindustrie
• Fédération Francaise des Spiriteux
• Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
• European Spirits Organisation
• U.S. Embassy, Bern
Frankreich
• Distillerie de Miscault-Devoille
• Les Fils d’Emile Pernot
• Distillerie Pierre Guy
• Liquoristerie de Provence
• Société Pernod
• Ets Lemercier
• Distillerie et Domaines de Provence
Schweiz
• Absinthe des Vallées
• Louis Morand
• René Wanner
• Cyril Rohner et Grégory Franc
• Distillerie Guinand
• Gebr. H. & P. Zogg
• Getränke Lussi
• Spezialitätenbrennerei Zürcher
• Studer & Co.
• Kunz-Keller
• Brennerei Hans Erismann
• Brunschwiler
• Rudolf Stähli
• Oliver Matter AG
• Matter-Luginbühl AG
• Fromagerie de Bémont
• Abricool SA
• L’espace Gourmand
• Pernod Ricard Swiss SA
• Distillerie Zgraggen
Deutschland
• Abtshof Magdeburg GmbH
Österreich
• Fischer Distilleries
USA
• Viridian Spirits
• Jade Liqueurs
• Gnostalgic Spirits
• Pacific Distillery
England
• Liqueurs de France
So, nach längerer Pause hier mal wieder ein Eintrag in den Blog. Es gibt Neuigkeiten bei der GGA Sache in der Schweiz. Die Verhandlungssprache wurde auf Französisch festgelegt. Wahrscheinlich ein Zugeständnis an die AIA, deren Mitglieder sehr wahrscheinlich allesamt kein Deutsch sprechen. Darüber hinaus wurde eine Frist mit zum 17.11.2010 gesetzt, damit die AIA den Punkt „variété végétale“ zu äussern. Dieser Punkt wurde in der Einsprache einer Interessensgemeinschaft angesprochen und man gibt den Antragsstellern nun die Gelegenheit darauf zu reagieren. Präzise geht es um Art. 4b der GGA Verordnung, in der steht:
Name einer Pflanze oder einer Tierrasse
Ein Name darf nicht als Ursprungsbezeichnung oder als geografische Angabe eingetragen werden, wenn er dem Namen einer Pflanzensorte oder einer Tierrasse entspricht und die Konsumenten in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irreführen kann. Die Täuschungsgefahr ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Bezeichnung gleich lautet wie eine örtliche Pflanzensorte oder Tierrasse, die ihr Ursprungsgebiet nicht verlassen hat, oder wenn der Name der Pflanzensorte oder Tierrasse geändert werden kann.
Demnach müsste die Pflanze Artemisia Absinthium ursprünglich aus dem Val de Travers stammen und dürfte dieses auch nicht verlassen haben. Weder dies, noch jenes trifft zu. Man darf also gespannt sein, wie sich die AIA aus diesem Dilemma heraus zu winden versuchen wird.
Da es noch zahlreiche Punkte gibt, die nicht mit der GGA Verordnung zu vereinbaren sind, werden zukünftig wohl noch einige Diskussionen geführt werden müssen.