GGA Gesuch Absinthe
So, nach längerer Pause hier mal wieder ein Eintrag in den Blog. Es gibt Neuigkeiten bei der GGA Sache in der Schweiz. Die Verhandlungssprache wurde auf Französisch festgelegt. Wahrscheinlich ein Zugeständnis an die AIA, deren Mitglieder sehr wahrscheinlich allesamt kein Deutsch sprechen. Darüber hinaus wurde eine Frist mit zum 17.11.2010 gesetzt, damit die AIA den Punkt „variété végétale“ zu äussern. Dieser Punkt wurde in der Einsprache einer Interessensgemeinschaft angesprochen und man gibt den Antragsstellern nun die Gelegenheit darauf zu reagieren. Präzise geht es um Art. 4b der GGA Verordnung, in der steht:
Name einer Pflanze oder einer Tierrasse
Ein Name darf nicht als Ursprungsbezeichnung oder als geografische Angabe eingetragen werden, wenn er dem Namen einer Pflanzensorte oder einer Tierrasse entspricht und die Konsumenten in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irreführen kann. Die Täuschungsgefahr ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Bezeichnung gleich lautet wie eine örtliche Pflanzensorte oder Tierrasse, die ihr Ursprungsgebiet nicht verlassen hat, oder wenn der Name der Pflanzensorte oder Tierrasse geändert werden kann.
Demnach müsste die Pflanze Artemisia Absinthium ursprünglich aus dem Val de Travers stammen und dürfte dieses auch nicht verlassen haben. Weder dies, noch jenes trifft zu. Man darf also gespannt sein, wie sich die AIA aus diesem Dilemma heraus zu winden versuchen wird.
Da es noch zahlreiche Punkte gibt, die nicht mit der GGA Verordnung zu vereinbaren sind, werden zukünftig wohl noch einige Diskussionen geführt werden müssen.