Absinthe Verbot
Bis in die späten siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts hinein war Absinthe ein Luxusgetränk. Dies änderte sich, als die Reblaus aus den USA nach Europa eingeschleppt wurde und eine Weinernte nach der anderen zunichte machte und die Konsumenten sich mehr und mehr auf den Absinthe verlagerten.
Da zahlreiche Absinthedestillerien nun nicht länger Branntwein, sondern aus Zuckerrohr oder Getreide erzeugten Alkohol verwendeten, wurde Absinthe gleichzeitig billiger, so daß er auch für Arbeiter erschwinglich wurde. Dies trug dazu bei, daß der Absinthekonsum bis zum 1. Weltkrieg noch einmal um das Fünfzigfache anstieg!!!
Mit der massenhaften Verbreitung gingen unterschiedlich motivierte Bestrebungen einher, Absinthe zu verbieten. Ärzte und Wissenschaftler versuchten nachzuweisen, daß Absinthe für alle erdenklichen Übel der Zeit verantwortlich war, von Epilepsie und Impotenz über Tuberkulose und Syphilis bis hin zu Kriminalität, Suizid und Wahnsinn.
Ein Absinthegegner verkündete:”Wenn Absinthe nicht verboten wird, wird unser Land bald eine riesige Gummizelle sein, in der die Hälfte der Franzosen damit beschäftigt ist, die andere Hälfte in Zwangsjacken zu stecken.”
Klerikale und konservative Kreise sahen im Absinthe die Ursache für Sittenverfall und Umstürzlertum. Ein führender Journalist schrieb:” Ich bin für Wein und gegen Absinthe, so wie ich für die Tradition und gegen die Revolution bin.”
Die Linke hingegen meinte, Absinthekonsum würde das Klassenbewußtsein aushöhlen. Das sozialistische Blatt L’Humanité erklärte, der absinthetrinkende Arbeiter sei “nicht nur ein schlechter Vater und ein schlechter Arbeiter, sondern auch ein verachtenswerter Genosse, der die gesamte Arbeiterschaft verrät.”
Die Antialkoholbewegung mühte sich gar, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, verbündete sich mit den Weinbauern und propagierte Wein als heilbringenden Ersatz.
Gleichwohl konnten die Gegner des Absinthes im Parlament keine Mehrheit für ein Verbot zustande bringen – nicht zuletzt weil der florierende Absinthehandel beträchtliche Steuereinnahmen garantierte.
Mit dem Anwachsen der politischen Spannungen in Europa zu Beginn des 20. Jahrhunderts ergriff jedoch die französische Generalität immer striktere Maßnahmen gegen den Absinthekonsum innerhalb des Militärs, weil man befürchtete, er unterminiere die Verteidigungsfähigkeit der Nation.
Unmittelbar nach Ausbruch des 1. Weltkrieges erließ die Regierung auf Drängen der Militärführung ein landesweites Verkaufsverbot für Absinthe. Wenige Monate später folgte das Parlament diesem Beschluß und verabschiedete ein Gesetz, welches die Herstellung und den Verkauf von Absinthe untersagte. Dieses Gesetz trat im März 1915 in Kraft.
In dieser Zeit wurde Absinthe auch in den meisten anderen europäischen Staaten sowie in den USA verboten. Zwar wurden ohnehin weltweit prohibitionistische Gesetze erlassen, doch blieb Absinthe die einzige Spirituose, die jemals ein spezielles Verbot traf, das auch nach dem Ende der Prohibition nicht wieder aufgehoben wurde.
In Frankreich wurde als Absinthersatz Pastis auf den Markt gebracht, ein Anisschnaps, der jedoch keinen Wermut enthält. Absinthe wurde nur in Spanien und Portugal weiter hergestellt, da er dort niemals illegal war. In Böhmen sowie der französischen Schweiz, der Heimat des Absinthes, gibt es bis heute eine rege Schwarzbrennertradition. Speziell La Bleue (schwarz gebrannter Absinthe aus der Schweiz) ist weltberühmt.
Sehr bekannt ist auch der Mordfall Jean Lanfray 1905 in der Schweiz. Der 31 jährige Familienvater erschoss im Suff seine Frau uns seine Kinder. Man stellte fest, dass der Gewohnheitstrinker Jean Lanfray an diesem Tag bereits den ganzen Tag getrunken hatte. Ein Gutachten stellte fest, dass er unter den typischen Anzeichen des Absintheismus litt. In der Schweiz war dies der ausschlaggebende Anlass für die Blaukreuzler sich massiv gegen den Absinthe zu stellen und im Oktober 1907 das Absintheverbot zu erwirken.
In Deutschland wurde Absinthe 1923 verboten. Erst 1973 wurde das Absintheverbot in Deutschland so modifiziert, dass geringe Mengen Thujon in Lebensmitteln wieder zulässig waren. 1981 gab es noch mal eine geringfügige Änderung. Erst mit der Neufassung der Aromenverordnung 1998 wurde der Weg für Absinthe wieder frei.
1. Alkoholische Getränke bis 25% dürfen 5mg Thujon enthalten
2. Alkoholische Getränke über 25% dürfen bis 10mg Thujon enthalten
3. Bitterspirituosen bis 35mg Thujon